Publikationsrichtlinien und -standards
SGEM 20273.–12. Juli 2027 · Albena, Bulgarien

SWS-Richtlinien & Ethik

Publikations­richtlinien und Standards

Richtlinien & Standards

SWS Scholarly Society · 2026-10-04

Publikations­richtlinien und Standards

01

Wissenschaftliche Themenzuordnung und redaktionelle Neuzuordnung

Die fachliche Passung ist ein wesentliches Kriterium im redaktionellen und wissenschaftlichen Begutachtungsverfahren. Autorinnen und Autoren müssen jene SWS-Proceedings-Reihe und wissenschaftliche Sektion auswählen, die Hauptgegenstand, Ziele, Methodik, Anwendung, Ergebnisse und Schlussfolgerungen ihres Manuskripts am besten abbilden.

Bei multi- und interdisziplinärer Forschung begründet die bloße Verwendung einer bestimmten Methode, Technologie, Terminologie oder eines allgemeinen Nachhaltigkeitskonzepts noch keine fachliche Passung. Wissenschaftlicher Inhalt und Hauptbeitrag des Manuskripts müssen inhaltlich dem Fachgebiet der gewählten Proceedings-Reihe und Sektion entsprechen.

Besteht ein tatsächlicher wissenschaftlicher Bezug zum gewählten Fachgebiet, ist dieser jedoch unzureichend ausgearbeitet oder dargestellt, kann die korrespondierende Person zur Überarbeitung und Neufokussierung eingeladen werden. Forschungsziele, Methodik, Ergebnisse, Diskussion und Schlussfolgerungen müssen das betreffende Fachgebiet deutlicher widerspiegeln. Die Zuordnung muss durch den tatsächlichen Forschungsinhalt getragen sein; das bloße Ergänzen von Schlüsselwörtern, Terminologie, allgemeinen Quellen oder nicht wesentlich mit der Studie verbundenen Aussagen genügt nicht.

Bleibt das Manuskript nach Überarbeitung oder Klarstellung außerhalb des ursprünglich gewählten Fachgebiets, passt aber zu einer anderen SWS-Proceedings-Reihe, kann das internationale wissenschaftliche Komitee es jener Reihe und Sektion zuordnen, die seinem hauptsächlichen wissenschaftlichen Inhalt besser entsprechen.

Die korrespondierende Person wird vor der endgültigen Veröffentlichung über eine vorgeschlagene redaktionelle Neuzuordnung informiert. Soweit sinnvoll, können bisherige Begutachtungen und redaktionelle Bewertungen mit dem Manuskript weitergegeben werden. Wer mit der Neuzuordnung nicht einverstanden ist, kann vor der endgültigen Veröffentlichung die Rücknahme des Manuskripts beantragen.

Dieses Verfahren dient der korrekten wissenschaftlichen Einordnung, einer passenden Leserschaft, transparenter Indexierung und der langfristigen wissenschaftlichen Integrität sämtlicher SWS-Proceedings-Reihen.

Möglichkeit einer erweiterten Zeitschriftenveröffentlichung

Autorinnen und Autoren ausgewählter Konferenzbeiträge können zusätzlich eingeladen werden, eine wesentlich erweiterte Fassung ihrer Forschung für eine geeignete wissenschaftliche SWS-Zeitschrift vorzubereiten und einzureichen.

Ein erweitertes Zeitschriftenmanuskript muss eine substanziell weiterentwickelte wissenschaftliche Arbeit darstellen. Gegenüber dem Konferenzbeitrag sind erhebliche neue Inhalte erforderlich, etwa zusätzliche Daten, Ergebnisse, Analysen, methodische Entwicklungen, Validierungen, Diskussionen, Fallstudien oder andere wesentliche wissenschaftliche Beiträge.

Der ursprüngliche Konferenzbeitrag muss im erweiterten Manuskript klar offengelegt und angemessen zitiert werden. Eine Einreichung garantiert keine Veröffentlichung. Erweiterte Manuskripte gelten als eigenständige Zeitschrifteneinreichungen und unterliegen deren redaktioneller Prüfung, Originalitäts- und Ähnlichkeitsanforderungen sowie einer unabhängigen Begutachtung.
02

Forschung mit Menschen in SWS-Publikationen

Enthält der Beitrag Forschung mit menschlichen Teilnehmenden, menschlichem Material, Gewebe oder personenbezogenen Daten, müssen die Autorinnen und Autoren erklären, dass sämtliche Arbeiten nach den Regeln der Deklaration von Helsinki von 1975 durchgeführt wurden
https://www.wma.net/what-we-do/medical-ethics/declaration-of-helsinki/, überarbeitet 2013.
Bei Forschung unter Beteiligung besonders schutzbedürftiger Gruppen kann eine zusätzliche Prüfung erfolgen.
Bitte beachten Sie:

  • Das eingereichte Manuskript wird geprüft. Nachweise, Einwilligungen und weitere Unterlagen sind auf Verlangen vorzulegen.
  • Werden Gruppen nach Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Behinderung, Krankheit oder ähnlichen Merkmalen beschrieben, ist die Notwendigkeit dieser Einteilung zu erläutern.

Forschung mit Menschen, menschlichem Material, Gewebe oder Daten muss in allen SWS-Fachgebieten – Erd- und Planetenwissenschaften, Sozialwissenschaften sowie Kunst- und Geisteswissenschaften – international anerkannten ethischen Standards entsprechen. Dazu gehören:

  • Die Deklaration von Helsinki von 1975 (letzte Überarbeitung 2013) für biomedizinische und verhaltenswissenschaftliche Forschung.
  • Der Belmont Report (1979) mit den Grundsätzen der Achtung der Person, des Wohltuns und der Gerechtigkeit.
  • Gegebenenfalls einschlägige institutionelle und nationale Ethikvorschriften.
03

Auf Verlangen müssen Verfassende Folgendes vorlegen:

  • Die Zustimmung einer institutionellen oder nationalen Ethikkommission, sofern erforderlich;
  • Unterlagen zur informierten Einwilligung bei Studien mit identifizierbaren Personen;
  • Eine Begründung für die Einbeziehung besonders schutzbedürftiger Gruppen, etwa Minderjähriger, marginalisierter Gemeinschaften oder Menschen mit Behinderungen.
04

Fachspezifische Aspekte

  • In den Erd- und Planetenwissenschaften

Forschung mit indigenen Gemeinschaften, lokalen Bevölkerungsgruppen oder traditionellem ökologischem Wissen erfordert eine vorherige informierte Einwilligung und die Beachtung ethischer Regeln zu Datensouveränität und indigenen Rechten.
Bei raumbezogenen, ökologischen oder geologischen Daten mit Bezug zu menschlichen Aktivitäten sind erforderlichenfalls Anonymisierung und ethisch verantwortungsvolle Georeferenzierung sicherzustellen.

  • In den Sozial- und Geisteswissenschaften

Studien zu kulturellen, psychologischen, gesellschaftspolitischen oder wirtschaftlichen Aspekten menschlicher Gesellschaften müssen ethische Vorgaben zu Vertraulichkeit, Anonymität und Datenschutz einhalten.
Bei historischen, politischen oder gesellschaftlichen Themen sind Verzerrungen zu vermeiden, wissenschaftliche Integrität zu wahren und unterschiedliche Gemeinschaften verantwortungsvoll darzustellen.

  • In Kunst und Geisteswissenschaften

Forschung mit Oral History, persönlichen Erzählungen, Interviews oder ethnografischen Studien erfordert die ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmenden und Respekt gegenüber kulturellen Sensibilitäten.
Studien zu künstlerischen Ausdrucksformen, religiösen Überzeugungen oder Kulturerbeerhaltung müssen eine ethische Dokumentation und eine nicht ausbeuterische Darstellung gewährleisten.
05

Allgemeine ethische Grundsätze für Forschung mit Menschen

  • Datenschutz & Privatsphäre: Forschende müssen bei Forschung in der EU die DSGVO und darüber hinaus alle anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten.
  • Transparenz & Fairness: Teilnehmende müssen vor ihrer Einwilligung umfassend über Zweck, Risiken und Nutzen der Forschung informiert werden.
  • Verantwortungsvolle Berichterstattung: Werden Teilnehmende nach Herkunft, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder sozioökonomischem Status kategorisiert, müssen Verfassende die Notwendigkeit begründen und voreingenommene oder diskriminierende Sprache vermeiden.
06

Tierversuche in SWS-Publikationen

Die Redaktion verlangt, dass der erwartete Nutzen einer Forschung, die Tieren Schaden zufügt, im Verhältnis zu den Belastungen erheblich ist. Zudem muss dargelegt werden, dass Tierbelastung und Verfahren die Leserschaft voraussichtlich nicht verletzen. Manuskripte müssen insbesondere allgemein anerkannte Grundsätze berücksichtigen:

  • Tiere nach Möglichkeit durch alternative Verfahren ersetzen;
  • Die Zahl der eingesetzten Tiere reduzieren;
  • Versuchsbedingungen und -verfahren laufend verbessern;
  • Schäden und Belastungen für Tiere minimieren.

Im Manuskript sind Haltung, Pflege, Schmerzmanagement und sonstige notwendige Betreuung anzugeben. Bei Tieren in Privatbesitz muss die informierte Einwilligung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers eingeholt und dokumentiert werden.
07

Studien mit Pflanzen in den Sozial- und Geisteswissenschaften

Experimentelle Studien an Wild- oder Kulturpflanzen müssen institutionelle, nationale oder internationale Leitlinien einhalten. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (https://www.cbd.int/) und das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (https://cites.org/eng/disc/text.php) sind zu beachten. Bei Arbeiten über seltene Pflanzen sind Belegexemplare einem Museum zu übergeben. Zur Identitätsprüfung des Materials können auch von Autorinnen und Autoren anderer einschlägiger Arbeiten Informationen angefordert werden.
Alle Texte sollen Angaben zu den am Entnahmeort untersuchten Populationen enthalten.
08

Berücksichtigung von biologischem und sozialem Geschlecht in der Forschung

Bitte beachten Sie die Sex and Gender in Research (SAGER) Guidelines (https://ease.org.uk/communities/gender-policy-committee/the-sager-guidelines/). Verwenden Sie die Begriffe biologisches Geschlecht (sex) und gesellschaftlich bzw. kulturell geprägtes Geschlecht (gender) sorgfältig, um Verwechslungen zu vermeiden. Der Titel soll klar erkennen lassen, welches Geschlecht bzw. welche Geschlechter untersucht werden. Wird keine geschlechtsbezogene Analyse durchgeführt, ist dies in der Diskussion zu begründen.
09

Grenzen und Gebiete in SWS-Publikationen

Studien zu geopolitischen Grenzen, umstrittenen Gebieten und sensiblen historischen oder kulturellen Zusammenhängen müssen neutral und objektiv berichten.
Die SWS Scholarly Society bleibt hinsichtlich territorialer Ansprüche in Karten, institutionellen Zugehörigkeiten und Forschungsorten neutral.

  • Wird ein Gebietsstreit festgestellt, sucht die Redaktion unter Wahrung wissenschaftlicher Integrität nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung.
  • Verfassende müssen Forschungsorte und institutionelle Zugehörigkeiten korrekt und unparteiisch beschreiben.
  • Gegebenenfalls zieht die Redaktion externe Quellen heran, um eine ausgewogene Darstellung sicherzustellen.

Die SWS Scholarly Society bleibt in geopolitischen Streitfragen unparteiisch und wahrt zugleich die ethischen Standards wissenschaftlichen Publizierens.

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