Publikationsethik & Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
SGEM 20273.–12. Juli 2027 · Albena, Bulgarien

SWS-Richtlinien & Ethik

Publikations­ethik & wissenschaftliches Fehlverhalten

Richtlinien & Standards

SWS Scholarly Society · 2026-10-04

Publikations­ethik & wissenschaftliches Fehlverhalten

01

Erklärung zu Publikations­ethik und Fehlverhalten im Publikationsprozess

Unsere Erklärung zur Publikationsethik und zu Publikationsfehlverhalten beruht auf den Leitlinien guter Praxis für Autorinnen und Autoren, Begutachtende, Redaktionen und Verlage sowie den Stellungnahmen und Best-Practice-Leitlinien des Committee on Publication Ethics (COPE).

Alle bei Zeitschriften, Konferenzbänden und Büchern der SWS Scholarly Society eingereichten Manuskripte unterliegen einer doppelt anonymisierten Begutachtung. Die Annahme ist nicht garantiert und beruht ausschließlich auf den Bewertungen von zwei oder drei unabhängigen Begutachtenden. Anonyme Begutachtungen ermöglichen nach unserer Überzeugung eine unvoreingenommene Beurteilung. Das internationale wissenschaftliche Komitee der SWS Scholarly Society schließt daher direkten Kontakt zwischen Begutachtenden und Autorinnen bzw. Autoren aus.
Wir berücksichtigen und befolgen die ethischen COPE-Leitlinien für jeden eingereichten Beitrag während des gesamten Begutachtungsverfahrens.

Alle am Publikationsprozess Beteiligten – Autorinnen und Autoren, Redaktionen, Begutachtende und Verlag – müssen sich auf Standards des erwarteten ethischen Verhaltens verständigen. Die Ethikerklärungen für Zeitschriften, Konferenzbände und Bücher der SWS Scholarly Society beruhen daher auf den COPE Best Practice Guidelines for Journal Editors.

02

DIE VERFASSENDEN

Die einreichende Person erklärt, dass das Manuskript eine Originalarbeit ist, in seiner vorliegenden Form noch nirgends veröffentlicht wurde und bei keiner anderen Zeitschrift bzw. keinem anderen Konferenzband eingereicht wurde. Wird es für eine Zeitschrift, einen Konferenzband oder ein Buch der SWS Scholarly Society angenommen, wird es auch keiner anderen Zeitschrift bzw. keinem anderen Konferenzband angeboten.
Die Autorinnen und Autoren sind für die Forschung und die im Beitrag beschriebenen Ergebnisse verantwortlich. Bei einer gemeinschaftlichen Arbeit erklärt die einreichende Person, dass alle als Autorinnen oder Autoren bzw. Mitautorinnen oder Mitautoren genannten Personen die Anforderungen dieser Vereinbarung kennen und ihrer Nennung zugestimmt haben.

Die einreichende Person gewährleistet, dass der Beitrag keine Urheberrechte verletzt, keine verleumderischen oder sonst rechtswidrigen Aussagen enthält und keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.
Die einreichende Person überträgt dem Verlag das Urheberrecht an dieser Veröffentlichung bzw. diesem Beitrag.
Sie räumt dem Verlag das Recht ein, den Beitrag als Teil von Konferenzbänden, Zeitschriften, Büchern, Archiven oder sonstigen von der SWS Scholarly Society betreuten Publikationen zu verbreiten;

Die Autorinnen und Autoren haben das Recht,

  • Einzelne gedruckte Exemplare des Beitrags nichtkommerziell an interessierte Personen weitergeben, sofern die veröffentlichte Quelle ordnungsgemäß genannt wird.
  • Nach der Veröffentlichung Teile oder den gesamten Beitrag unter korrekter Angabe der Quelle und des Verlags verwenden.
03

Standards der Berichterstattung

Originalarbeiten müssen die durchgeführte Forschung korrekt darstellen und ihre Bedeutung objektiv diskutieren. Die zugrunde liegenden Daten sind im Manuskript zutreffend wiederzugeben. Ausreichende Einzelheiten und Literaturangaben müssen anderen ermöglichen, die Arbeit nachzuvollziehen und zu reproduzieren. Betrügerische oder wissentlich unrichtige Aussagen sind unethisch und unzulässig.
04

Datenzugang und Datenaufbewahrung

Autorinnen und Autoren werden gebeten, die Rohdaten zum Beitrag für die redaktionelle Prüfung bereitzustellen. Sie sollten bereit sein, diese öffentlich zugänglich zu machen und für einen angemessenen Zeitraum nach der Veröffentlichung aufzubewahren.
05

Originalität und Plagiate

Die eingereichte Arbeit muss eigenständig sein und darf in keiner Sprache bereits anderweitig veröffentlicht worden sein. Werden Arbeiten oder Formulierungen anderer verwendet, müssen diese angemessen belegt oder als Zitat gekennzeichnet werden.
Anwendbare Urheberrechtsgesetze und Übereinkommen sind einzuhalten. Urheberrechtlich geschütztes Material wie Tabellen, Abbildungen oder umfangreiche Zitate darf nur mit entsprechender Erlaubnis und Quellenangabe wiedergegeben werden.

Richtlinie zu Autorenbeteiligung, Verteilung der Autorschaft und Zitationsintegrität

Allgemeine Grundsätze
Zur Förderung einer breiten und glaubwürdigen wissenschaftlichen Beteiligung, redaktioneller Unabhängigkeit, ausgewogener Autorschaft und verantwortungsvoller Zitierpraxis überwacht der Verlag Autorschafts- und Zitationsmuster in sämtlichen Konferenzbänden, Zeitschriften, regulären Ausgaben, Sonderausgaben, thematischen Sammlungen und sonstigen Publikationsformaten.

Autorschaft muss stets auf einem tatsächlichen und wesentlichen Beitrag zur eingereichten Arbeit beruhen. Das wiederholte Auftreten derselben Personen oder weitgehend übereinstimmender Autorengruppen kann zusätzlich redaktionell geprüft werden, wenn dadurch eine unverhältnismäßige Konzentration der Autorschaft innerhalb einer Publikation, Ausgabe, eines Bandes oder einer Sammlung entsteht.

Diese Richtlinie soll legitime wissenschaftliche Zusammenarbeit nicht einschränken. Sie soll eine übermäßige Konzentration von Veröffentlichungen, Ehren- oder bloß nominelle Autorschaft, koordinierte Einreichungspraktiken und Zitationsmuster verhindern, die redaktionelle Unabhängigkeit, wissenschaftliche Vielfalt oder Publikationsintegrität beeinträchtigen könnten.

Tagungsbände
Je Konferenzband bzw. Ausgabe soll eine Person in der Regel bei einem Beitrag als Erstautorin bzw. Erstautor, vortragende oder korrespondierende Person auftreten.
Dieselbe Person kann bei höchstens zwei weiteren Beiträgen als mitwirkende Mitautorin bzw. mitwirkender Mitautor genannt werden, sofern ihr Beitrag jeweils tatsächlich, wesentlich, eindeutig zuordenbar und mit anerkannten Autorschaftsstandards vereinbar ist.
Grundsätzlich soll keine Person in mehr als drei Beiträgen desselben Konferenzbandes bzw. derselben Ausgabe als Autorin oder Autor angeführt sein.

Das wissenschaftliche Komitee kann auch die Gesamtkonzentration der Autorschaft beurteilen, insbesondere das wiederholte Auftreten derselben Personen oder weitgehend übereinstimmender Gruppen. Jeder Konferenzband bzw. jede Ausgabe soll eine angemessen breite und glaubwürdige wissenschaftliche Gemeinschaft abbilden und nicht unverhältnismäßig auf wenige Personen, Institutionen oder eng verbundene Teams konzentriert sein.

Ausnahmen können bei multidisziplinären, institutionellen, internationalen oder großen Kooperationsprojekten erwogen werden, wenn der wesentliche Beitrag jeder Person klar nachweisbar ist. Eine Erklärung zu den Autorenbeiträgen oder weitere Belege können verlangt werden.
Werden Beteiligungsgrenzen ohne ausreichende Begründung überschritten, können Beiträge einem anderen geeigneten Band oder Publikationsweg zugeordnet, auf eine spätere Ausgabe verschoben oder aus dem Publikationsablauf entfernt werden.

Zeitschriften, Sonderausgaben und thematische Sammlungen
Für Veröffentlichungen einer Person in verschiedenen regulären Zeitschriftenausgaben gilt allein aufgrund der Anzahl ihrer Autorschaften keine automatische zahlenmäßige Begrenzung.
Das Editorial Board beobachtet jedoch die Konzentration der Autorschaft innerhalb jeder regulären Ausgabe und im Publikationsaufkommen der Zeitschrift im Zeitverlauf. Eine reguläre Ausgabe soll nicht unverhältnismäßig von denselben Personen, weitgehend übereinstimmenden Autorengruppen, Institutionen, Redaktionsmitgliedern oder eng verbundenen Forschungsteams dominiert werden.

Für Sonderausgaben, thematische Sammlungen, aus Konferenzen hervorgehende Zeitschriftenausgaben und vergleichbare redaktionelle Einheiten kann bei Bedarf der Beteiligungsrahmen für Konferenzbände angewandt werden. Eine Person soll innerhalb derselben Sonderausgabe oder Sammlung in der Regel bei höchstens einem Beitrag als Erst- oder korrespondierende Autorin bzw. als Erst- oder korrespondierender Autor auftreten und an höchstens zwei weiteren Beiträgen als Mitautorin bzw. Mitautor mitwirken.

Ausnahmen erfordern eine redaktionelle Begründung und den Nachweis eines tatsächlichen, wesentlichen Beitrags zu jeder Arbeit.
Einreichungen von Redaktions- oder Gastredaktionsmitgliedern müssen unabhängig bearbeitet werden, ohne deren Mitwirkung an der Auswahl der Begutachtenden oder an redaktionellen Entscheidungen. Beiträge von Redaktionsmitgliedern, Gastredaktionen, Mitgliedern des Editorial Board, deren Institutionen oder eng verbundenen Autorengruppen dürfen eine Ausgabe oder Sammlung nicht dominieren.

Zitationsintegrität
Zitationsmuster können sowohl für einzelne Beiträge als auch für ganze Konferenzbände, Zeitschriftenausgaben, Sonderausgaben, thematische Sammlungen oder andere Publikationseinheiten geprüft werden.
Legitime Selbstzitationen und Zitate unter kooperierenden Forschenden sind zulässig, wenn die zitierten Arbeiten unmittelbar relevant, notwendig und dem wissenschaftlichen Inhalt angemessen sind.

Nicht zulässig sind:
  • übermäßige oder sachlich nicht relevante Selbstzitate;
  • abgestimmte wechselseitige Zitate oder Zitationsaustausch;
  • Zitationsringe, Zitationskartelle oder systematische Zitationsvereinbarungen;
  • wiederholter Zitationsaustausch innerhalb eng verbundener Gruppen von Verfassenden ohne ausreichende wissenschaftliche Begründung;
  • unnötige Konzentration von Quellenangaben auf bestimmte Verfassende, Institutionen, Zeitschriften, Redaktionsmitglieder, Begutachtende oder Verlage;
  • Zitate, die hauptsächlich der Erhöhung persönlicher, institutioneller, zeitschriftenbezogener oder anderer Zitationskennzahlen dienen;
  • erzwungene Zitierforderungen durch Redaktion, Begutachtende oder andere am Publikationsprozess Beteiligte.

Bei auffälligen Autorschafts- oder Zitationsmustern können Redaktions- und Begutachtungskomitees eine Erklärung, eine Aufstellung der Autorenbeiträge oder eine Überarbeitung des Literaturverzeichnisses verlangen.
Bestätigte Manipulationen von Autorschaft oder Zitation können zur Überarbeitung, Ablehnung, Entfernung aus dem Publikationsablauf, Korrektur oder Rücknahme eines Beitrags, zu Beschränkungen künftiger Einreichungen oder zu weiteren Maßnahmen nach den Publikationsethikverfahren des Verlags führen.
06

Mehrfach-, redundante oder gleichzeitige Veröffentlichungen

Manuskripte über dieselbe Forschung sollen grundsätzlich nicht in mehreren Zeitschriften, Konferenzbänden oder anderen Primärpublikationen veröffentlicht werden. Die gleichzeitige Einreichung desselben Manuskripts bei mehreren Zeitschriften oder Konferenzbänden ist unethisch und unzulässig.
07

Anerkennung und Angabe von Quellen

Die Arbeiten anderer sind stets angemessen anzuerkennen. Autorinnen und Autoren müssen Veröffentlichungen zitieren, die die dargestellte Arbeit beeinflusst haben.
08

Autorenschaft eines Manuskripts

Als Autorinnen und Autoren sollen nur Personen genannt werden, die wesentlich zu Konzeption, Planung, Durchführung oder Interpretation der Untersuchung beigetragen haben. Alle Personen mit wesentlichen Beiträgen sind als Mitautorinnen bzw. Mitautoren aufzuführen. Andere, die an inhaltlich relevanten Teilen des Projekts mitgewirkt haben, sind in der Danksagung oder als Mitwirkende zu nennen.
Die korrespondierende Person muss sicherstellen, dass sämtliche berechtigten und keine unberechtigten Mitautorinnen oder Mitautoren genannt werden und dass alle die endgültige Fassung gesehen, gebilligt und ihrer Einreichung zur Veröffentlichung zugestimmt haben.
Die Autorinnen und Autoren müssen daher die Publishing Copyright Agreement ausfüllen und dem Editorial Board per E-Mail oder Fax übermitteln.
09

Gefahren

Werden Chemikalien, Verfahren oder Geräte mit ungewöhnlichen inhärenten Gefahren verwendet, müssen diese im Manuskript ausdrücklich benannt werden.
10

Berichterstattung über Forschung an Menschen oder Tieren

Erforderliche Genehmigungen, Zulassungen oder Registrierungen sind vor Forschungsbeginn einzuholen und im Bericht anzuführen, etwa durch eine Ethikkommission, ein Institutional Review Board oder die zuständige nationale Behörde für Tierversuche.
Auf Anfrage der Redaktion müssen die Autorinnen und Autoren nachweisen, dass die Forschung angemessen genehmigt und ethisch durchgeführt wurde, beispielsweise durch Kopien von Genehmigungen, Zulassungen oder Einwilligungsformularen.
Identifizierbare Forschungsdaten sollen grundsätzlich nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder ihrer Vertretung veröffentlicht oder weitergegeben werden.
Geeignete statistische Analysen sind zu Studienbeginn festzulegen. Für vorab definierte Zielgrößen ist ein Datenanalyseplan zu erstellen und einzuhalten. Sekundäranalysen müssen von Primäranalysen und den im Analyseplan vorgesehenen Auswertungen unterschieden werden. Alle aussagekräftigen Ergebnisse, die zum Verständnis beitragen, sollen veröffentlicht werden.
11

Offenlegung und Interessenkonflikte

Alle Autorinnen und Autoren müssen finanzielle oder andere wesentliche Interessenkonflikte offenlegen, die Ergebnisse oder Interpretation des Manuskripts beeinflussen könnten. Sämtliche Finanzierungsquellen des Projekts sind anzugeben.
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Wesentliche Fehler in veröffentlichten Arbeiten

Entdeckt eine Autorin oder ein Autor einen erheblichen Fehler oder eine wesentliche Ungenauigkeit in einer veröffentlichten Arbeit, muss die Redaktion oder der Verlag unverzüglich informiert werden. Bei der Korrektur oder Rücknahme ist mit der Redaktion zusammenzuarbeiten.
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KI & Forschungsethik

Der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in Forschung, Textproduktion und Datenanalyse erfordert klare ethische Regeln für ihren verantwortungsvollen Gebrauch beim wissenschaftlichen Publizieren. Wer KI-Werkzeuge wie Sprachmodelle, Bildgeneratoren oder Datenanalysealgorithmen einsetzt, muss folgende Grundsätze beachten:

  • Transparenz & Offenlegung: Werden KI-generierte Texte, Abbildungen, Tabellen, Daten oder sonstige Inhalte im Manuskript verwendet, müssen die Verfassenden den Einsatz der KI-Werkzeuge ausdrücklich offenlegen und deren Rolle im Forschungsprozess beschreiben. Dies ist im Methodenabschnitt oder in der Danksagung anzugeben.
  • Verantwortung für den Inhalt: KI-Werkzeuge können nicht als Verfassende genannt werden, da sie keine Verantwortung für die Integrität der Forschung übernehmen können. Die verantwortlichen menschlichen Verfassenden bleiben uneingeschränkt für Inhalt, Richtigkeit und ethische Konformität des Manuskripts verantwortlich.
  • Originalität & Integrität: KI-generierte Inhalte dürfen nicht zur Erfindung von Daten, Verfälschung von Ergebnissen oder Erstellung irreführender Informationen verwendet werden. Alle KI-unterstützten Beiträge müssen den Originalitätsstandards der SWS Scholarly Society entsprechen. KI-generierte Ergebnisse sind vor der Einreichung ordnungsgemäß zu überprüfen.
  • KI in der Datenverarbeitung: Werden KI oder Algorithmen des maschinellen Lernens zur Datenerhebung, -verarbeitung oder -interpretation eingesetzt, müssen die Verfassenden ausreichende Angaben zu Methodik, Validierungsverfahren und möglichen durch die Modelle verursachten Verzerrungen machen.
  • Vermeidung KI-generierter Plagiate: Verfassende müssen sicherstellen, dass KI-generierte Texte keine plagiierten Inhalte, verzerrten Informationen oder nicht überprüfbaren Quellen enthalten. Sämtliche von KI vorgeschlagenen Quellenangaben sind auf Richtigkeit zu prüfen.
  • Ethischer KI-Einsatz bei Begutachtung & Redaktion: KI-Werkzeuge können bei Grammatikprüfung, Formatierung und Zusammenfassungen unterstützen. Endgültige redaktionelle Entscheidungen, Begutachtungen und ethische Bewertungen müssen jedoch von menschlichen Redaktionsmitgliedern und Begutachtenden vorgenommen werden.


14

DIE BEGUTACHTENDEN

Alle zur Begutachtung erhaltenen Manuskripte sind vertraulich zu behandeln. Nicht öffentliche Informationen oder Ideen aus dem Begutachtungsverfahren dürfen nicht zum eigenen Vorteil verwendet werden.

Begutachtungen müssen objektiv erfolgen. Anmerkungen sind klar und nachvollziehbar zu begründen, damit die Autorinnen und Autoren ihre Arbeit verbessern können. Wer sich fachlich nicht qualifiziert fühlt oder eine zeitnahe Begutachtung nicht leisten kann, muss die Redaktion verständigen und den Auftrag ablehnen.

Begutachtende dürfen keine Manuskripte übernehmen, bei denen Interessenkonflikte durch Wettbewerb, Zusammenarbeit oder andere Beziehungen zu beteiligten Personen, Unternehmen oder Institutionen bestehen.
15

Beitrag zu redaktionellen Entscheidungen

Peer Review unterstützt die Redaktion bei ihren Entscheidungen und kann durch die redaktionelle Kommunikation
mit den Autorinnen und Autoren auch zur Verbesserung des Manuskripts beitragen.
16

Unparteilichkeit

Die Redaktion beurteilt Manuskripte nach ihrem wissenschaftlichen Inhalt, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, ethnischer Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit oder politischer Überzeugung der Autorinnen und Autoren sowie ihrer institutionellen Zugehörigkeit.
17

Zeitgerechte Bearbeitung

Wer zur Begutachtung eingeladen wird, sich jedoch fachlich nicht geeignet fühlt oder weiß, dass
eine fristgerechte Prüfung nicht möglich ist, muss die Redaktion unverzüglich informieren, damit andere Begutachtende
kontaktiert werden können.
18

Vertraulichkeit

Redaktion und Mitarbeitende dürfen Informationen über ein eingereichtes Manuskript nur an die korrespondierende Person, Begutachtende oder potenzielle Begutachtende, weitere zuständige redaktionelle Beratende und den Verlag weitergeben. Die SWS Scholarly Society betreibt ein webbasiertes Einreichungssystem, das unbefugten Zugriff verhindert. Bei Untersuchungen zu Fehlverhalten kann Material an Dritte weitergegeben werden, etwa an institutionelle Untersuchungskommissionen oder andere Redaktionen.
19

Standards der Objektivität

Begutachtungen müssen objektiv erfolgen. Persönliche Kritik an Autorinnen und Autoren ist unzulässig. Begutachtende
müssen ihre Einschätzungen klar formulieren und angemessen begründen.
20

Anerkennung und Angabe von Quellen

Begutachtende sollen einschlägige veröffentlichte Arbeiten nennen, die nicht zitiert wurden. Jede
Aussage, dass eine Beobachtung, Herleitung oder Argumentation bereits zuvor veröffentlicht wurde, muss
mit der entsprechenden Quellenangabe belegt werden. Zudem ist die Redaktion auf
wesentliche Ähnlichkeiten oder Überschneidungen zwischen dem geprüften Manuskript und anderen veröffentlichten
Daten hinzuweisen, von denen die begutachtende Person Kenntnis hat.
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Offenlegung und Interessenkonflikte

Unveröffentlichte Inhalte eines eingereichten Manuskripts dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Autorinnen und Autoren nicht für eigene Forschung der Redaktion verwendet werden.
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Korrekturen

Weisen Lesende, Autorinnen und Autoren oder Redaktionen auf tatsächliche Fehler hin, die die Arbeit nicht ungültig machen, wird möglichst rasch eine Korrektur bzw. ein Erratum veröffentlicht. Die Online-Fassung kann mit Änderungsdatum und Verweis auf das gedruckte Erratum berichtigt werden. Macht der Fehler die Arbeit oder wesentliche Teile ungültig, soll der Beitrag unter Angabe des Grundes – etwa eines unbeabsichtigten Fehlers – zurückgezogen werden.
23

Integrität des Publikationsbestands sichern – Verdacht auf Forschungs- oder Publikationsfehlverhalten

Werden ernsthafte Bedenken zu Durchführung, Gültigkeit oder Darstellung wissenschaftlicher Arbeit geäußert, kontaktiert das SWS-Publikationsteam zunächst die Autorinnen und Autoren und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Ist diese nicht zufriedenstellend, wird die Institution einbezogen. Bei besonders schwerwiegenden Problemen kann SWS während der laufenden Untersuchung einen Hinweis auf Bedenken (Expression of Concern) veröffentlichen. Nach Abschluss wird eine Erläuterung der Untersuchungsergebnisse veröffentlicht.
Die SWS Scholarly Society kann einen Beitrag zurückziehen, wenn das Editorial Board von schwerwiegendem Fehlverhalten überzeugt ist, selbst wenn eine institutionelle oder nationale Untersuchung dies nicht empfiehlt.

Die SWS Scholarly Society reagiert auf sämtliche von Lesenden, Begutachtenden oder anderen Redaktionen vorgebrachten Vorwürfe oder Verdachtsfälle. Mögliche Plagiate und Doppel- bzw. redundante Veröffentlichungen werden geprüft. In anderen Fällen kann SWS eine Untersuchung durch die Institution oder eine andere geeignete Stelle verlangen, nachdem zuvor eine Erklärung der Autorinnen und Autoren eingeholt wurde und diese nicht zufriedenstellend war.

Zurückgezogene Beiträge bleiben zum Nutzen künftiger Lesender online verfügbar und werden in sämtlichen Online-Fassungen einschließlich PDF deutlich als zurückgezogen gekennzeichnet.

 
24

DIE REDAKTION

Bei Rücknahmen, Hinweisen auf Bedenken und Korrekturen von Beiträgen in SWS-Zeitschriften, Konferenzbänden und Büchern orientiert sich die Redaktion an den COPE-Leitlinien zur Rücknahme von Artikeln. Unveröffentlichte Inhalte eingereichter Manuskripte dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Autorinnen und Autoren nicht für eigene Forschung verwendet werden. Vertrauliche Informationen oder Ideen aus der Begutachtung sind geheim zu halten und dürfen nicht dem persönlichen Vorteil dienen.

Die Redaktion stellt sicher, dass Einnahmen aus Werbung, Nachdrucken oder anderen kommerziellen Tätigkeiten keinen
Einfluss auf redaktionelle Entscheidungen haben, und gewährleistet ein faires, angemessenes Begutachtungsverfahren.
Redaktionsmitglieder dürfen Manuskripte nicht bearbeiten, wenn Interessenkonflikte durch Wettbewerb, Zusammenarbeit oder andere Beziehungen zu beteiligten Personen oder Institutionen bestehen. Alle Mitwirkenden müssen relevante Interessenkonflikte offenlegen. Werden solche erst nach der Veröffentlichung bekannt, sind Korrekturen zu veröffentlichen. Erforderlichenfalls folgen weitere Maßnahmen wie Rücknahmen oder Hinweise auf Bedenken.
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Verantwortlichkeit

Die Redaktion entscheidet, welche eingereichten Beiträge veröffentlicht werden, und ist für sämtliche Inhalte der Zeitschrift bzw. des Konferenzbandes verantwortlich. Dabei berücksichtigt sie die Richtlinien des Editorial Board und rechtliche Vorgaben zu Verleumdung, Urheberrechtsverletzungen und Plagiaten. Sie kann andere Redaktionsmitglieder oder Begutachtende konsultieren. Die Integrität des wissenschaftlichen Publikationsbestands ist zu wahren; wirtschaftliche Interessen dürfen wissenschaftliche und ethische Standards nicht beeinträchtigen. Bei Bedarf müssen Korrekturen, Klarstellungen, Rücknahmen und Entschuldigungen veröffentlicht werden.
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Fairness

Manuskripte werden nach ihrem wissenschaftlichen Inhalt beurteilt, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, religiöser Überzeugung, ethnischer Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit oder politischer Haltung der Autorinnen und Autoren. Informationen über geprüfte Manuskripte werden ausschließlich an die Autorinnen und Autoren, Begutachtende bzw. potenzielle Begutachtende und gegebenenfalls zuständige Mitglieder des Editorial Board weitergegeben.
27

Vertraulichkeit

Redaktionsmitglieder und Mitarbeitende dürfen Informationen über eingereichte Manuskripte nur an die korrespondierende Person, Begutachtende oder potenzielle Begutachtende, weitere zuständige redaktionelle Beratende und den Verlag weitergeben.
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Mitwirkung und Zusammenarbeit bei Untersuchungen

Die Redaktion schützt die Integrität des Publikationsbestands durch erforderliche Korrekturen und Rücknahmen und geht vermutetem oder behauptetem Forschungs- und Publikationsfehlverhalten nach. Sie muss
auch Fehlverhalten von Begutachtenden und Redaktionsmitgliedern verfolgen. Ethische Beschwerden zu eingereichten oder veröffentlichten Beiträgen erfordern angemessene, zeitnahe Reaktionen.
29

Archivierungsrichtlinie

Zeitschriften, Konferenzbände, Monografien und Bücher der SWS Scholarly Society werden dauerhaft archiviert. Je nach Publikationstyp folgt die Sicherung den Standards von CLOCKSS, Global LOCKSS oder Portico oder erfolgt auf eigenen Dateiservern mit Spiegelung in einem webbasierten Cloud-Dienst. Die Sicherung ist gegen Probleme der Stromversorgung und Internetverbindung ausgelegt (https://ssalibrary.at oder https://epslibrary.at).
30

Bestätigung des Verlags

Bei vermutetem oder nachgewiesenem wissenschaftlichem Fehlverhalten, Publikationsbetrug oder Plagiat ergreift der Verlag gemeinsam mit der Redaktion alle geeigneten Maßnahmen zur Klärung und Berichtigung. Dazu gehören die rasche Veröffentlichung eines Erratums und in besonders schweren Fällen die vollständige Rücknahme der betroffenen Arbeit.

31

DER VERLAG

Der Verlag unterstützt Begutachtende, Redaktionen sowie Autorinnen und Autoren bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Er gewährleistet einen reibungslosen Publikationsablauf und die Anwendung ethischer Regeln, damit alle Beteiligten ihre Pflichten erfüllen können. Bei vermutetem oder nachgewiesenem wissenschaftlichem Fehlverhalten, Publikationsbetrug oder Plagiat klärt der Verlag gemeinsam mit der Redaktion den Sachverhalt und berichtigt die Veröffentlichung. Dies umfasst eine unverzügliche Korrektur, eine erläuternde Mitteilung oder in schwersten Fällen die Rücknahme der Arbeit. Verlag und Redaktion treffen angemessene Maßnahmen, um die Veröffentlichung forschungsethisch unzulässiger Beiträge zu erkennen und zu verhindern. Der Verlag fördert solche Verstöße unter keinen Umständen und duldet sie nicht wissentlich.
32

Zugang zu den Inhalten

Der Verlag gewährleistet die dauerhafte Online-Verfügbarkeit und langfristige Erhaltung wissenschaftlicher Arbeiten in Zeitschriften, Konferenzbänden, Monografien und Büchern. Je nach Publikationstyp folgt die Sicherung den Standards von CLOCKSS, Global LOCKSS oder Portico oder erfolgt über eine eigene Online-Plattform mit eigenem digitalem Archiv unter https://ssalibrary.at bzw. https://epslibrary.at.
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Der Verlag & sein Engagement für die Ziele nachhaltiger Entwicklung (SDGs)

Als internationaler Wissenschaftsverlag erkennt die SWS Scholarly Society die zentrale Bedeutung der Forschung für die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung an. Unsere Publikationen in Earth & Planetary Sciences (EPS), Social Sciences (SS) sowie Arts & Humanities (AH) tragen zu wissenschaftlichem Fortschritt, ethisch fundierter Politikgestaltung und kulturellem Bewusstsein bei und fördern Lösungen für eine nachhaltige Zukunft.
34

Publizieren für eine bessere Zukunft

Die SWS Scholarly Society steht für Nachhaltigkeit, verantwortungsvolles Publizieren und wissenschaftliche Integrität. Disziplinübergreifende Forschung trägt dabei zu folgenden SDGs bei:
35

Earth & Planetary Sciences (EPS) & die SDGs

  • SDG 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen – Hydrologie, Wassermanagement und Schadstoffkontrolle.
  • SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie – erneuerbare Energie, Wasserstoffspeicherung und Innovationen in der Kernenergie.
  • SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden – intelligente geotechnische Lösungen und nachhaltige Stadtplanung.
  • SDG 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster – Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Mineralaufbereitung und Abfallvermeidung.
  • SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz – CO₂-Abscheidung, klimaresiliente Infrastruktur und Emissionsüberwachung.
  • SDG 14: Leben unter Wasser – Meeresschutz, Ozeanografie und Forschung zu Blue Carbon.
  • SDG 15: Leben an Land – biologische Vielfalt, nachhaltige Waldbewirtschaftung und Wiederherstellung von Ökosystemen.
36

Social Sciences (SS) & die SDGs

  • SDG 4: Hochwertige Bildung – Bildungsinnovationen, digitale Kompetenz und inklusives Lernen.
  • SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum – nachhaltige Geschäftsmodelle und Arbeitsmarktforschung.
  • SDG 10: Weniger Ungleichheiten – soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und Governance-Strukturen.
  • SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen – Rechtswissenschaften, digitale Verwaltung und KI in der Politikgestaltung.
  • SDG 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele – wissenschaftliche Zusammenarbeit und internationale Politikforschung.
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Arts & Humanities (AH) & die SDGs

  • SDG 4: Hochwertige Bildung – der Beitrag der Geisteswissenschaften zu Ethik, kritischem Denken und Kulturerbe.
  • SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur – Digital Humanities und KI in der Kreativwirtschaft.
  • SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden – architektonisches Erbe, ökologisches Design und nachhaltige Stadtentwicklung.
  • SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz – Umweltphilosophie und künstlerische Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit.
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Das ethische Engagement des Verlags

  • Offenen wissenschaftlichen Austausch über SDG-orientierte Forschung ermöglichen;
  • Interdisziplinäre Lösungen für globale Nachhaltigkeitsherausforderungen fördern;
  • Transparente Begutachtung zur Wahrung wissenschaftlicher Integrität stärken;
  • Umweltauswirkungen durch digitales Publizieren und verantwortungsvolle Konferenzorganisation minimieren.

Schreiben Sie hier an das Editorial Board: E-Mail-Adresse auf der zentralen Website anzeigen ↗

Weitere zentrale Standards

Ergänzende Publikations­richtlinien

Verbreitung & Auffindbarkeit von Publikationen

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